Kompetenzen
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Immobilien- & Baurecht

Transaktionen und Bauprojekte rechtlich präzise begleiten und absichern – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Wir begleiten Transaktionen und Bauprojekte von Anfang bis Ende – mit rechtlicher Präzision und klarem Blick auf die Praxis.

Immobilien- und Bauvorhaben sind komplex – rechtlich wie wirtschaftlich. Im Liegenschaftsrecht beraten wir beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften, gestalten und prüfen Verträge, begleiten Due-Diligence-Prozesse und die rechtliche Abwicklung von Transaktionen. Im Baurecht vertreten wir Unternehmen und Private bei Behördenverfahren, Baubewilligungen und Rechtsstreitigkeiten. Unser Ziel: klare Verträge, reibungslose Verfahren und nachhaltige Sicherheit für wichtige Investitionsentscheidungen.

Unsere Leistungen im Immobilien- und Baurecht

  • Kauf und Verkauf von Liegenschaften: Vertragsgestaltung und -abwicklung, Due Diligence einschließlich Prüfung von Dienstbarkeiten und Belastungen, Vertragsverhandlung, Einverleibung im Grundbuch.
  • Treuhandabwicklung: Abwicklung über Treuhandkonto, Sicherstellung von Kaufpreis und Lastenfreistellung.
  • Immobilienfinanzierung: grundbücherliche Sicherstellung von Pfandrechten, Prüfung von Finanzierungs- und Sicherheitenverträgen.
  • Projektentwicklung und Bauträgerrecht: Begleitung von der Projektplanung bis zur Fertigstellung, Bauträgerverträge nach BTVG, Verhandlungen mit Behörden.
  • Baubewilligungsverfahren: Vertretung im Verfahren vor der Baubehörde, Nachbarrechte und Parteistellung, Rechtsmittel.
  • Baumängel und Bauverträge: Werk- und Generalunternehmerverträge, ÖNORM-B-2110-Fragen, Beweissicherung, Gewährleistung und Schadenersatz.
  • Nachbarschaftsrecht: Immissionen und Lärm, Grenzabstände, Überbauungen, Wege- und Leitungsrechte.
  • Streitvertretung: außergerichtlich und vor Gericht bei Kaufvertrags-, Mängel- und Bauprozessen.

Baurecht in Salzburg: Welche Landesgesetze gelten

Eine Besonderheit des österreichischen Baurechts ist, dass es sich um Landesmaterie handelt – jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Anders als etwa Wien mit seiner Bauordnung kennt Salzburg keine einheitliche Kodifikation; die zentralen Regeln verteilen sich auf drei Gesetze:

  • Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG): regelt die bauliche Ordnung – wann ein Vorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungsfrei ist, wer im Baubewilligungsverfahren Parteistellung hat (insbesondere die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte) und welche baupolizeilichen Maßnahmen die Behörde ergreifen kann, bis hin zu Abbruchaufträgen und Verwaltungsstrafen.
  • Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz (BGG): zentrales Instrument für die Bauplatzerklärung und die Abstände der Bauten zueinander. Bauten müssen von den Grenzen des Bauplatzes grundsätzlich einen Mindestabstand von drei Vierteln ihrer Höhe, jedenfalls aber 4 m einhalten; für unterirdische Bauten gelten eigene Vorgaben.
  • Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015): bautechnische Anforderungen an Planung und Ausführung – Standsicherheit und Brandschutz, Hygiene und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit sowie Gesamtenergieeffizienz.

Verfahren laufen je nach Vorhaben über den Magistrat der Stadt Salzburg oder die jeweilige Gemeinde, im Rechtsmittelzug über das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Wir kennen diese Wege und begleiten Bauherren, Bauträger und Nachbarn durch das Verfahren.

Bauträgerrecht in Salzburg

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, das erst gebaut wird, zahlt für etwas, das noch nicht existiert. Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) fängt dieses Risiko auf: Der Bauträger muss die Zahlungen der Erwerber:innen sichern – durch schuldrechtliche Sicherung, durch grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan oder durch pfandrechtliche Sicherung (§ 7 Abs. 2 BTVG). In der Praxis am häufigsten ist der Ratenplan: Der Preis wird in Teilbeträgen erst nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte fällig, vom Baubeginn bis zur Fertigstellung (§ 10 BTVG); die Abwicklung überwacht ein Treuhänder, der Rechtsanwalt oder Notar sein muss (§ 12 BTVG). Abweichungen zulasten der Erwerber:innen sind unwirksam.

Wir arbeiten auf beiden Seiten dieses Vertrags: für Bauträger bei der Gestaltung ihrer Verträge, der Wahl des Sicherungsmodells und der Abwicklung des Projekts – und für Erwerber:innen bei der Prüfung des Bauträgervertrags vor der Unterschrift. Das gilt in der Stadt Salzburg wie im ganzen Land, vom Flachgau bis Innergebirg – im Pinzgau, Pongau und Lungau kommen bei Bauträgerprojekten häufig grundverkehrsrechtliche Fragen dazu.

Grundverkehr und Zweitwohnsitz im Land Salzburg

Beim Kauf von Baugrundstücken hat das Land Salzburg eigene Regeln: Seit dem 1. März 2023 gilt das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023); das Grundverkehrsgesetz 2001 ist seit diesem Tag außer Kraft – wer sich auf ältere Muster oder Merkblätter verlässt, arbeitet mit überholtem Recht. Der zweite Abschnitt des Gesetzes trägt die amtliche Überschrift „Grauer Grundverkehr" und beschränkt den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Baugrundstücken; erklärtes Ziel ist, Zweitwohnnutzungen einzudämmen und der Begründung von Hauptwohnsitzen den Vorrang zu geben (§ 11 Abs. 2 S.GVG 2023). Entscheidend ist der Ort: Die Beschränkungen gelten nicht landesweit, sondern nur in Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden und -gebieten nach dem Raumordnungsrecht (§ 11 S.GVG 2023). Dort sind bestimmte Rechtsgeschäfte anzeigepflichtig, und für Wohnungen und touristische Objekte bestehen eigene Erklärungspflichten (§§ 14 bis 17 S.GVG 2023). Ob die Gemeinde Ihres Objekts dazu zählt, klären wir vor der Vertragserrichtung – davon hängt ab, welche Schritte vor der Verbücherung nötig sind. Wie sich der Grundverkehr in den Ablauf eines Kaufs einfügt, zeigt unser Beitrag Immobilienkauf in Salzburg: Ablauf und Kosten.

Grunderwerbsteuer: Share Deals seit Mitte 2025 verschärft

Beim Kauf über Gesellschaftsanteile statt über die Liegenschaft selbst gelten seit 1. Juli 2025 deutlich strengere Regeln: Die Schwelle für die steuerauslösende Anteilsvereinigung wurde von 95 auf 75 Prozent gesenkt, der erfasste Personenkreis erweitert, und bei Immobiliengesellschaften bemisst sich die Steuer nach dem Verkehrswert der Liegenschaft. Gestaltungen, die vor 2025 üblich waren, funktionieren so nicht mehr – bei Transaktionen über Anteile gehört die Grunderwerbsteuer daher früh auf den Prüfstand, gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Wohnungseigentum und Vermietung

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt Begründung, Erwerb und Erlöschen von Wohnungseigentum sowie die Rechte der Eigentümer:innen. Wir beraten zur Begründung von Wohnungseigentum, zu den Befugnissen der Verwaltung, zur Anfechtung von Beschlüssen und vertreten Sie in der Eigentümerversammlung. Bei Wohn- und Geschäftsraummiete gestalten wir Verträge, prüfen Zinsbildung und Befristungen und lösen Konflikte zwischen Mieter und Vermieter – wenn möglich außergerichtlich.

Miteigentum auflösen: Realteilung oder Versteigerung

Geerbte Häuser, gemeinsam gekaufte Grundstücke, nicht aufgeteilte Erbengemeinschaften: Miteigentum entsteht meist ohne Streit und wird erst zum Problem, wenn einer aussteigen will. Rechtlich ist die Lage eindeutig – nach § 830 ABGB kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Offen ist nur das Wie. Das Gesetz will die körperliche Teilung; die gerichtliche Versteigerung ist nach § 843 ABGB der Notweg für den Fall, dass real nicht oder nur mit beträchtlichem Wertverlust geteilt werden kann. Teilungsanspruch und Durchsetzung richten sich nach Bundesrecht – ABGB und Exekutionsordnung. Weil die Versteigerung selten den Preis eines vorbereiteten Verkaufs erreicht und dingliche Belastungen dabei bestehen bleiben, prüfen wir zuerst, ob sich die Liegenschaft real teilen lässt – und erst danach den Weg über das Gericht.

Ihr Anwalt für Liegenschafts- und Immobilienrecht in Salzburg

Ob Einfamilienhaus, Zinshaus oder Projektentwicklung: Wir identifizieren Risiken früh, verhandeln belastbare Verträge und legen die rechtliche Grundlage, auf der Ihr Vorhaben stehen kann. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben – das ist der wirksamste Zeitpunkt.

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Häufige Fragen

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Baumängeln in Österreich?

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Baumängeln in Österreich?

Bei unbeweglichen Sachen – also insbesondere Bauwerken – beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Daneben können Schadenersatzansprüche mit eigenen Verjährungsfristen bestehen. Weil versteckte Mängel, Anerkenntnisse oder vertragliche Regelungen (etwa nach ÖNORM B 2110) die Fristen beeinflussen, sollte jeder Baumangel möglichst rasch dokumentiert und rechtlich geprüft werden.

Wer haftet bei Baumängeln – Baufirma, Bauträger oder Planer?

Wer haftet bei Baumängeln – Baufirma, Bauträger oder Planer?

Das hängt von der Vertragskette und der Ursache des Mangels ab: Ausführende Unternehmen haften für Ausführungsfehler, Planer:innen für Planungs- und Überwachungsfehler, Bauträger gegenüber Erwerber:innen aus dem Bauträgervertrag. Häufig kommen mehrere Verantwortliche in Betracht – eine frühzeitige Beweissicherung (z. B. durch Sachverständige) ist dann entscheidend.

Was ist beim Immobilienkaufvertrag in Österreich zu beachten?

Was ist beim Immobilienkaufvertrag in Österreich zu beachten?

Neben Kaufpreis und Übergabetermin sind vor allem der Lastenstand im Grundbuch, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen, die treuhändige Abwicklung sowie die Nebenkosten wesentlich – etwa Grunderwerbsteuer (im Regelfall 3,5 %) und die Eintragungsgebühr (1,1 %). Der Vertrag wird von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet; die Abwicklung über ein Treuhandkonto schützt beide Seiten.

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)?

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)?

Das BTVG schützt Erwerber:innen, die vor Fertigstellung Zahlungen an einen Bauträger leisten. Es schreibt insbesondere eine Sicherung der Zahlungen (etwa nach Ratenplan mit Treuhänder) und zwingende Vertragsinhalte vor. Abweichungen zulasten der Erwerber:innen sind unwirksam – die Prüfung des Bauträgervertrags vor Unterzeichnung ist daher besonders wichtig.

Brauche ich für den Immobilienkauf einen Rechtsanwalt?

Brauche ich für den Immobilienkauf einen Rechtsanwalt?

Der Kaufvertrag muss für die Grundbuchseintragung von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet und beglaubigt werden. Eine anwaltliche Vertretung stellt darüber hinaus sicher, dass Ihre Interessen – etwa bei Gewährleistung, Finanzierungsklauseln oder der Treuhandabwicklung – gewahrt bleiben, insbesondere wenn die Gegenseite den Vertrag vorlegt.

Welche Baugesetze gelten im Bundesland Salzburg?

Welche Baugesetze gelten im Bundesland Salzburg?

Baurecht ist in Österreich Landessache. In Salzburg gibt es keine einheitliche Bauordnung; die Regeln verteilen sich vor allem auf das Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG), das Bebauungsgrundlagengesetz (BGG) und das Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015). Wer in Wien oder Oberösterreich gebaut hat, kann die dortigen Abläufe daher nicht einfach übertragen – wir prüfen Ihr Vorhaben nach der Salzburger Rechtslage.

Was kann ich als Nachbar gegen ein Bauvorhaben tun?

Was kann ich als Nachbar gegen ein Bauvorhaben tun?

Nachbarn haben im Baubewilligungsverfahren Parteistellung, aber nur im Umfang ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte – vor allem Abstände, Höhe und Immissionsschutz. Rein ästhetische Einwände oder ein befürchteter Wertverlust zählen nicht dazu. Entscheidend ist, Einwendungen rechtzeitig und inhaltlich richtig zu erheben, spätestens in der mündlichen Verhandlung – wer schweigt, verliert die Parteistellung und damit jede spätere Beschwerdemöglichkeit. Wir prüfen die Projektunterlagen und formulieren die Einwendungen fristgerecht.

Was sollte ich vor dem Kauf im Grundbuch prüfen?

Was sollte ich vor dem Kauf im Grundbuch prüfen?

Das Lastenblatt (C-Blatt) zeigt Pfandrechte, Dienstbarkeiten wie Wege-, Leitungs- oder Wohnrechte, Vor- und Wiederkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote; das Gutsbestandsblatt (A-Blatt) die Grundstücke samt Ersichtlichmachungen. Ebenso wichtig ist, was nicht im Grundbuch steht: die Widmung nach dem Raumordnungsrecht, allfällige Wasserbenutzungsrechte im Wasserbuch und der baubehördliche Konsens – also ob das Gebaute dem Bewilligten entspricht. Wir prüfen alle vier Ebenen, bevor Sie unterschreiben.

Wozu dient die Treuhandabwicklung beim Liegenschaftskauf?

Wozu dient die Treuhandabwicklung beim Liegenschaftskauf?

Sie löst das Grundproblem des Liegenschaftskaufs: Der Käufer soll nicht zahlen, bevor er lastenfreies Eigentum bekommt, der Verkäufer nicht das Eigentum aufgeben, bevor das Geld gesichert ist. Der Treuhänder – Rechtsanwalt oder Notar – verwahrt den Kaufpreis auf einem Anderkonto und zahlt erst aus, wenn die Eintragung gesichert ist und Pfandrechte gelöscht werden können; die Abwicklung läuft über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer. Für beide Seiten ist das der Standard, von dem es keinen guten Grund gibt abzuweichen.

Wann brauche ich eine Baubewilligung und wann genügt eine Anzeige?

Wann brauche ich eine Baubewilligung und wann genügt eine Anzeige?

Das Salzburger Baurecht unterscheidet bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Vorhaben; maßgeblich sind Art, Größe, Lage und Nutzung. Neubauten, Zubauten und wesentliche Änderungen der äußeren Gestalt oder der Verwendung sind in der Regel bewilligungspflichtig, kleinere Bauten oft nur anzeigepflichtig. Vor jeder dieser Fragen steht die Widmung: Was Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan nicht decken, wird auch mit vollständigen Unterlagen nicht bewilligt. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert einen Beseitigungsauftrag.

Wie kann ich Miteigentum an einer Liegenschaft auflösen, wenn sich die Miteigentümer nicht einigen?

Wie kann ich Miteigentum an einer Liegenschaft auflösen, wenn sich die Miteigentümer nicht einigen?

Jeder Miteigentümer kann nach § 830 ABGB die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen – unabhängig von der Größe seines Anteils und ohne Begründung. Wer sich widersetzt, kann nur Unzeit oder einen Nachteil der Übrigen einwenden, und das führt bloß zu einem Aufschub, nicht zum Entfall der Teilung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht über die Teilungsklage. Das Gesetz bevorzugt dabei die körperliche Teilung (Realteilung); die Versteigerung (Zivilteilung) kommt nach § 843 ABGB erst in Betracht, wenn real gar nicht oder nur unter beträchtlichem Wertverlust geteilt werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Zivilteilung?

Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Zivilteilung?

Bei der Realteilung wird die Liegenschaft selbst geteilt: Aus einem Grundstück werden zwei, jede Seite erhält eines. Bei der Zivilteilung wird die Liegenschaft gerichtlich versteigert und der Erlös nach Anteilen verteilt. Die Realteilung ist der gesetzliche Regelfall und wirtschaftlich fast immer die bessere Lösung. Sie scheitert allerdings häufig – etwa, wenn ein Haus auf dem Grundstück steht und deshalb kein gleichwertiges zweites Teilstück entstehen kann, oder wenn einem Teilstück die Aufschließung fehlt. Wer auf Zivilteilung klagt, muss die Untunlichkeit der Realteilung darlegen und beweisen.

Kann ein gemeinsames Haus statt versteigert in Wohnungseigentum aufgeteilt werden?

Kann ein gemeinsames Haus statt versteigert in Wohnungseigentum aufgeteilt werden?

Ja, unter Voraussetzungen. Das Gericht kann eine Miteigentumsgemeinschaft aufheben, indem es an der Liegenschaft Wohnungseigentum begründet (§ 3 Abs. 1 Z 3 WEG 2002) – jeder Miteigentümer erhält dann das alleinige Recht an einer bestimmten Einheit. Die Rechtsprechung behandelt das als Sonderform der Realteilung: Sie geht der Versteigerung vor und ist auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer möglich; Streit zwischen den Beteiligten ist kein Hindernis. Erforderlich ist, dass genügend eigenständige, annähernd gleich beschaffene Objekte vorhanden sind oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand geschaffen werden können. Wer die Versteigerung durchsetzen will, muss darlegen, warum auch dieser Weg nicht in Betracht kommt.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?

Gewinne aus der Veräußerung privater Grundstücke unterliegen der Immobilienertragsteuer mit einem besonderen Steuersatz von 30 % (§§ 30, 30a EStG). Die wichtigste Ausnahme ist die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs. 2 EStG): Sie greift, wenn die Wohnung oder das Haus ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend Hauptwohnsitz war und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Für sogenanntes Altvermögen – Grundstücke, die am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren – wird der Gewinn pauschal ermittelt; derzeit ergibt das im Regelfall eine Belastung von 4,2 % des Verkaufserlöses, bei umgewidmetem Grund von 18 %. Für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026 steigen diese Sätze auf 6 % bzw. 21 % (§ 30 Abs. 4 iVm § 124b Z 498 EStG idF BGBl. I Nr. 62/2026) – maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veräußerung. Die Berechnung im Einzelfall gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung; wir errichten den Vertrag und stimmen Abwicklung und Treuhandschaft darauf ab.

Wie lange ist eine Baubewilligung in Salzburg gültig?

Wie lange ist eine Baubewilligung in Salzburg gültig?

Eine Baubewilligung erlischt, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht binnen drei Jahren ab Rechtskraft des Bescheids begonnen worden ist (§ 9 Abs. 7 Z 1 Sbg. BauPolG). Bei großen, in Etappen geplanten Vorhaben kann die Behörde für einzelne Bauführungen längere Fristen bis zu sechs Jahren festlegen; daneben kann sie die Frist einmal um drei Jahre verlängern, wenn der Antrag vor Fristablauf gestellt wird und triftige Gründe vorliegen. Nach dem Erlöschen beginnt das Bewilligungsverfahren von vorn – nach der dann geltenden Rechtslage. Wer eine bewilligte Planung aufschiebt, sollte diese Frist deshalb im Blick behalten.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in Salzburg an?

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in Salzburg an?

Zum Kaufpreis kommen im Regelfall die Grunderwerbsteuer von 3,5 % und die gerichtliche Eintragungsgebühr von 1,1 %. Dazu kommen die Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung sowie bei einer Bankfinanzierung die grundbücherliche Eintragung des Pfandrechts. In Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden kann ein Verfahren nach dem Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 dazukommen. Ablauf und Kosten im Zusammenhang erklärt unser Beitrag Immobilienkauf in Salzburg: Ablauf und Kosten.

Was gilt bei versteckten Baumängeln?

Was gilt bei versteckten Baumängeln?

Die Gewährleistung erfasst auch Mängel, die bei der Übergabe niemand sehen konnte: Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt zumindest latent vorhanden war (RS0018498) – etwa ein Ausführungsfehler, der erst Jahre später zu Feuchtigkeitsschäden führt. Nach § 933 Abs. 1 ABGB in der geltenden Fassung leistet der Übergeber bei unbeweglichen Sachen Gewähr für Mängel, die innerhalb von drei Jahren nach der Übergabe hervorkommen; die Ansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf dieser Frist (§ 933 Abs. 3 ABGB). Für Verträge aus der Zeit vor 2022 kann noch die frühere Fassung maßgeblich sein, nach der die Frist mit der Ablieferung zu laufen begann; wurde eine nicht sofort feststellbare Eigenschaft zugesichert und dafür eine Garantie übernommen, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung erst in dem Zeitpunkt, der das Erkennen des Mangels mit Sicherheit gestattet (RS0018909). Daneben können Schadenersatzansprüche mit eigenen Verjährungsfristen bestehen. Praktisch entscheidend: den Mangel sofort dokumentieren, dem Vertragspartner anzeigen und die Fristen anwaltlich prüfen lassen – bei versteckten Mängeln hängt viel an der Beweissicherung.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

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