Kompetenzen
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Zivil- & Prozessrecht

Ansprüche prüfen, durchsetzen oder abwehren – mit klarer Strategie. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Unser Ziel ist es, im ersten Schritt nachhaltige Lösungen zu finden. Lässt sich der Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir konsequent – mit Strategie, Präzision und Durchsetzungskraft.

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Zivilrechts, das durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und zahlreiche Nebengesetze geregelt wird. Ob Schadenersatz, Gewährleistung, Forderungsdurchsetzung oder Vertragsverletzung – wir prüfen Ansprüche, setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zum Verfahren, entwickeln wir eine klare Strategie und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Instanzen, vom Erstgericht bis zum Obersten Gerichtshof.

Unsere Leistungen im Zivil- und Prozessrecht

  • Anspruchsprüfung: nüchterne Einschätzung von Erfolgsaussicht, Beweislage und Kostenrisiko, bevor Kosten entstehen.
  • Forderungsdurchsetzung: außergerichtliche Aufforderung, Mahnverfahren, Klage und Exekution.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Prüfung der Aktivlegitimation, Verjährungseinrede, Gegenforderungen.
  • Schadenersatz und Gewährleistung: Personen- und Sachschäden, Vertragsverletzungen, Produkthaftung, Beweissicherung.
  • Sachenrecht: Eigentums- und Besitzstörungsklagen, Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Pfandrechte.
  • Prozessführung: Schriftsätze, Beweisanträge, Verhandlungsvertretung, Berufung und Revision.
  • Alternative Streitbeilegung: Vergleichsverhandlungen, Schiedsverfahren und Mediation – letztere bieten wir über Legal+ auch im Haus an.

Verfahrensrecht ist Handwerk

Ein Zivilprozess wird nicht nur über das materielle Recht entschieden, sondern über die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Jurisdiktionsnorm (JN). Diese sind von strikten formellen Anforderungen geprägt: von der korrekten Einbringung der Klage über die rechtzeitige Beantwortung von Schriftsätzen bis zur Beweisaufnahme. Schon kleine Versäumnisse – eine versäumte Frist, ein unzureichend begründeter Antrag, ein zu spätes Beweisanbot – können zum Verlust eines Prozesses führen, obwohl der Anspruch berechtigt war. Genauso wichtig ist die Kenntnis der Rechtsmittel: Berufung und Revision sind an eigene Voraussetzungen und Fristen gebunden.

Zivilverfahren in Salzburg

Für Streitigkeiten bis 15.000 Euro Streitwert sind die Bezirksgerichte zuständig, darüber das Landesgericht Salzburg; Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Linz und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof. Wir vertreten Sie an allen diesen Gerichten und kennen die regionale Praxis, etwa bei Sachverständigenbestellungen und Vergleichsgesprächen. Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Flachgau, Tennengau, Pinzgau, Pongau und Lungau ist der zuständige Gerichtsstandort oft entscheidend für Zeitplan und Kosten.

Erst rechnen, dann klagen

Wir raten nicht automatisch zum Verfahren. Am Anfang steht eine ehrliche Bewertung: Was lässt sich beweisen, was kostet der Prozess, wie lange dauert er, und ist eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich nicht besser? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, entscheiden Sie – auf einer belastbaren Grundlage. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt nach § 1478 ABGB 30 Jahre, die kurze Frist für Schadenersatz drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB), absolut 30 Jahre. Für Gewährleistung gelten zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Weil zahlreiche Sonderfristen bestehen – etwa im Miet-, Arbeits- oder Versicherungsrecht – sollte die Frist im Einzelfall geprüft werden, bevor sie abläuft.

Welches Gericht ist in Salzburg zuständig?

Welches Gericht ist in Salzburg zuständig?

Bei einem Streitwert bis 15.000 Euro entscheidet das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht Salzburg. Örtlich ist grundsätzlich der Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei maßgeblich; Gerichtsstandsvereinbarungen und besondere Gerichtsstände können abweichen. Für Handelssachen und Arbeitsrechtssachen bestehen eigene Zuständigkeiten. Wir prüfen das vor Klagseinbringung – eine Klage beim unzuständigen Gericht kostet Zeit und Geld.

Was kostet ein Zivilprozess?

Was kostet ein Zivilprozess?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und allfälligen Sachverständigenkosten zusammen und richten sich weitgehend nach dem Streitwert. Ein Beispiel: Für eine Klage über 15.000 Euro fällt in erster Instanz eine Pauschalgebühr von 792 Euro an (§ 32 GGG, Tarifpost 1, Streitwertstufe über 7.000 bis 35.000 Euro; Stand August 2026 – die Beträge werden regelmäßig angepasst). Dazu kommen die Anwaltskosten beider Seiten, die sich ebenfalls am Streitwert orientieren. Grundsatz ist der Kostenersatz: Wer verliert, trägt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Deshalb gehört an den Anfang jedes Verfahrens eine nüchterne Einschätzung von Erfolgsaussicht und Kostenrisiko – die geben wir Ihnen, bevor Klage eingebracht wird.

Was ist ein Mahnverfahren (Zahlungsbefehl)?

Was ist ein Mahnverfahren (Zahlungsbefehl)?

Das Mahnverfahren ist der Regelweg, eine Geldforderung einzuklagen: Bei Klagen auf Zahlung von bis zu 75.000 Euro erlässt das Gericht ohne mündliche Verhandlung und ohne Vernehmung des Beklagten einen durch die Unterlassung des Einspruchs bedingten Zahlungsbefehl (§ 244 Abs. 1 ZPO). Die Grenze liegt bei 75.000 Euro – nicht bei 15.000 Euro, wie ältere Merkblätter noch schreiben. Erhebt der Beklagte keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – oft binnen weniger Wochen. Mit rechtzeitigem Einspruch tritt er außer Kraft (§ 249 Abs. 1 ZPO), und das ordentliche Verfahren beginnt. Für Gläubiger aus Deutschland: Das österreichische Mahnverfahren entspricht in der Funktion dem deutschen Mahnbescheid, führt aber in einem Schritt zum bedingten Zahlungsbefehl.

Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten – was jetzt?

Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten – was jetzt?

Rechnen Sie ab der Zustellung: Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen und kann nicht verlängert werden (§ 248 Abs. 2 ZPO). Ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – auch dann, wenn die Forderung unberechtigt ist. Mit rechtzeitigem Einspruch tritt er außer Kraft, und über die Forderung wird im ordentlichen Verfahren verhandelt (§ 249 Abs. 1 ZPO). Lassen Sie den Zahlungsbefehl deshalb sofort prüfen: Besteht die Forderung, ist sie verjährt, gibt es Gegenforderungen? Ist die Frist bereits versäumt, sind die verbleibenden Möglichkeiten eng – umso mehr zählt rasches Handeln. Wir erheben den Einspruch und übernehmen die weitere Vertretung.

Muss ich mich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen?

Muss ich mich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen?

Vor dem Bezirksgericht besteht ab einem Streitwert von 5.000 Euro absolute Anwaltspflicht, vor allen höheren Gerichten ohnehin (§ 27 Abs. 1 ZPO); darunter dürfen Sie sich selbst vertreten. Unabhängig davon ist die Vertretung schon deshalb ratsam, weil Fristversäumnisse, unzureichend begründete Anträge oder ein verspätetes Beweisanbot ein Verfahren verlieren lassen können, obwohl der Anspruch inhaltlich berechtigt war.

Was ist Verfahrenshilfe und wer bekommt sie?

Was ist Verfahrenshilfe und wer bekommt sie?

Verfahrenshilfe ist zu bewilligen, wenn eine Partei die Kosten des Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten kann und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos ist (§ 63 ZPO). Sie kann die einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren und anderen Kosten sowie die Beigebung eines Rechtsanwalts umfassen (§ 64 ZPO). Eine starre Einkommensgrenze gibt es nicht; das Gericht entscheidet nach den Verhältnissen des Einzelfalls auf Grundlage eines Vermögensbekenntnisses. Wichtig: Die Verfahrenshilfe beseitigt das Kostenrisiko nicht ganz – wer verliert, muss der Gegenseite deren Kosten trotzdem ersetzen.

Wann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht?

Wann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht?

Eine einstweilige Verfügung sichert einen Anspruch vorläufig ab, bevor oder während im Hauptverfahren darüber entschieden wird (§§ 378 ff EO) – etwa wenn zu besorgen ist, dass die spätere Durchsetzung sonst vereitelt oder erheblich erschwert würde, oder um drohende Gewalt oder einen drohenden unwiederbringlichen Schaden abzuwenden (§ 381 EO). Anspruch und Gefährdung müssen glaubhaft gemacht werden; Dringlichkeit ist der Kern des Instruments. Zu den Kosten: Für ein Verfahren über eine einstweilige Verfügung außerhalb eines Zivilprozesses fällt die halbe Pauschalgebühr der Tarifpost 1 an (Anm. 2 zu TP 1 GGG). Ob der Antrag im Einzelfall das richtige Mittel ist, prüfen wir, bevor er gestellt wird.

Ist ein Vergleich besser als ein Urteil?

Ist ein Vergleich besser als ein Urteil?

Häufig ja. Ein Vergleich beendet das Verfahren sofort, ist sofort vollstreckbar, vermeidet Rechtsmittel und macht die Kosten planbar. Er lohnt sich vor allem dort, wo die Beweislage unsicher ist oder eine Geschäftsbeziehung fortbestehen soll. Zu den Kosten: Wird nichts anderes vereinbart, gelten die Kosten des verglichenen Rechtsstreits als gegeneinander aufgehoben – jede Seite trägt ihre eigenen (§ 47 Abs. 1 ZPO); in der Praxis wird die Kostenfrage im Vergleich ausdrücklich mitgeregelt. Wir prüfen in jedem Verfahrensstadium, ob ein Vergleich das bessere Ergebnis bringt – und verhandeln ihn so, dass er auch hält.

Wie lange dauert ein Zivilprozess?

Wie lange dauert ein Zivilprozess?

Nach der Gerichtsstatistik enden streitige Zivilverfahren vor den Bezirksgerichten im Durchschnitt binnen rund einem Dreivierteljahr, vor den Landesgerichten dauern sie deutlich länger – Sachverständigengutachten sind der häufigste Zeitfaktor. Ein unbestrittenes Mahnverfahren liefert dagegen oft binnen weniger Wochen einen vollstreckbaren Titel, und ein Vergleich beendet das Verfahren in jedem Stadium sofort. Die realistische Dauer gehört in jede Prozessentscheidung – wir schätzen sie zu Beginn ein und sagen dazu, wovon sie abhängt.

Ich habe ein Urteil – wie komme ich zu meinem Geld?

Ich habe ein Urteil – wie komme ich zu meinem Geld?

Zahlt der Schuldner trotz rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels nicht, folgt die Exekution. Bei Geldforderungen sind die wichtigsten Wege die Forderungsexekution – vor allem auf Gehalt oder Kontoguthaben, wobei dem Schuldner der unpfändbare Freibetrag, das Existenzminimum, verbleiben muss (§ 291a EO) – und die Fahrnisexekution, also Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen. Auch Liegenschaften können verwertet werden. Wir stellen den Exekutionsantrag und wählen die Exekutionsmittel nach den Erfolgsaussichten; ebenso vertreten wir Schuldner, die sich gegen eine unberechtigte oder überschießende Exekution wehren.

Was kann ich gegen eine Besitzstörung tun, etwa auf meinem Parkplatz?

Was kann ich gegen eine Besitzstörung tun, etwa auf meinem Parkplatz?

Der Klassiker ist das fremd abgestellte Auto auf dem eigenen Parkplatz. Gegen die Störung des letzten ruhigen Besitzes schützt die Besitzstörungsklage: Sie ist auf Wiederherstellung des letzten Besitzstandes und auf Unterlassung gerichtet und wird in einem raschen, auf den Besitz beschränkten Verfahren erledigt – Eigentumsfragen werden dort nicht geklärt (§ 454 Abs. 1 ZPO). Entscheidend ist die Frist: Die Klage muss binnen 30 Tagen eingebracht werden, nachdem Sie von der Störung Kenntnis erlangt haben – wer zuwartet, verliert diesen Rechtsschutz. Wir vertreten Gestörte ebenso wie zu Unrecht in Anspruch Genommene.

Was ist Prozessfinanzierung und wann kommt sie in Frage?

Was ist Prozessfinanzierung und wann kommt sie in Frage?

Bei der Prozessfinanzierung trägt ein Dritter die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil am Erlös; bleibt die Klage erfolglos, trägt er das Kostenrisiko. In Betracht kommt das vor allem bei höheren Streitwerten mit belastbarer Beweislage. Zu prüfen sind der Anteil, die Kündigungsrechte des Finanzierers, seine Mitsprache bei Vergleichen und die Frage, wer das Verfahren tatsächlich steuert. Vorrangig zu klären bleibt immer, ob eine Rechtsschutzversicherung deckt.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Zivil- & Prozessrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.