Markenrecherche: warum das Amt Ihre Marke nicht prüft
Eine eingetragene Marke fühlt sich nach Sicherheit an. Sie ist es nur zum Teil – und wer den Unterschied nicht kennt, erfährt ihn über eine Abmahnung.
Was geprüft wird und was nicht
Das Patentamt prüft bei der Anmeldung absolute Schutzhindernisse: fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Täuschungseignung. Ob eine ältere Marke eines Dritten entgegensteht, prüft es nicht. Die Eintragung ist deshalb kein Nachweis, dass die Marke keine fremden Rechte verletzt. Widerspruch, Löschungsantrag und Unterlassungsklage bleiben möglich. Für den Widerspruch gilt eine Frist von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Registrierung (§ 29a Abs. 1 MSchG). Wer vor der Anmeldung nicht recherchiert hat, bekommt eine Kollision häufig erst in diesem Widerspruchsverfahren zu spüren – nach der Eintragung, wenn Name und Auftritt bereits festliegen.
Was eine Recherche leistet
Eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zeigt ältere Marken in den relevanten Registern – national, EU-weit, international – und in den Waren- und Dienstleistungsklassen, die tatsächlich betroffen sind. Dazu kommt der Blick auf Firmennamen und Domains: Auch nicht registrierte Kennzeichen können Rechte begründen.
Was die Recherche beim Patentamt kostet
Das Österreichische Patentamt bietet drei Stufen an.
Die erste ist die Selbstrecherche in den kostenlosen Datenbanken. Mit TMview lassen sich nationale Markenregister – auch außerhalb der EU –, das EUIPO und viele weitere Ämter in einer gemeinsamen Abfrage durchsuchen; eSearch plus ist die Datenbank des EUIPO für Unionsmarken und erlaubt es, Beobachtungsfunktionen für bestimmte Marken einzurichten. Die Selbstrecherche kostet nichts. Ob ein Treffer der eigenen Marke rechtlich ähnlich ist, beantwortet die Datenbank allerdings nicht.
Die zweite Stufe ist die Markenähnlichkeitsrecherche des Amts: EUR 105,00 für fünf Klassen, EUR 25,00 je weitere angefangene zehn Klassen; die Beträge unterliegen keiner Umsatzsteuer. Durchsucht werden österreichische, internationale und Unionsmarken sowie das Firmenbuch auf gleichlautende Firmenbezeichnungen. Das Ergebnis kommt als elektronischer Bericht mit Inhabern und Klassenangaben, üblicherweise binnen rund 72 Stunden, gerechnet in Werktagen.
Die dritte Stufe ist der Pre Check Marke: EUR 210,00 für fünf Klassen, wieder EUR 25,00 je weitere angefangene zehn Klassen, ebenfalls ohne Umsatzsteuer. Das Amt prüft dabei rechtlich, ob die Marke unterscheidungskräftig, nicht beschreibend und nicht täuschend ist, und nimmt zusätzlich eine Kollisionsprüfung gegen ältere Marken vor; das Ergebnis liegt nach etwa fünf Werktagen vor. Ein Vorbehalt ist wesentlich: Die Einschätzung bindet in einem späteren Widerspruchs- oder Löschungsverfahren nicht und garantiert weder die Registrierung noch den dauerhaften Bestand der Marke.
Was die Anmeldung kostet und wie lange sie dauert
Die nationale Anmeldung kostet online EUR 294,00, in Papierform EUR 314,00; in beiden Beträgen ist die Schriftengebühr von EUR 44,00 enthalten. Abgedeckt sind damit drei Waren- und Dienstleistungsklassen, ab der vierten fallen je Klasse EUR 75,00 an. Bei der Online-Anmeldung gibt es eine Fast-Track-Option mit Bearbeitung in etwa zehn Werktagen – allerdings nur für Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken und nur, wenn die Waren- und Dienstleistungsangaben aus der harmonisierten TMClass-Datenbank übernommen werden; Papieranmeldungen sowie Kollektiv- und Gewährleistungsmarken sind ausgenommen. Ohne Fast Track nennt das Amt keine feste Bearbeitungsdauer.
Die Unionsmarke, die EU-weit gilt, kostet bei elektronischer Anmeldung EUR 850,00 für eine Klasse; die zweite Klasse kostet EUR 50,00, jede weitere ab der dritten EUR 150,00. Soll der Schutz über die EU hinausreichen, kann eine einzige internationale Anmeldung nach dem Madrider System der WIPO mit einem Gebührensatz Schutz in derzeit 133 Ländern ermöglichen.
Wie lange der Schutz gilt
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, gerechnet ab dem Tag der Anmeldung, nicht der Eintragung (§ 19 Abs. 1 MSchG). Sie lässt sich durch rechtzeitige Zahlung der Erneuerungsgebühr beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.
Der Zeitpunkt
Der günstigste Moment ist der, in dem Name, Logo, Domain und Drucksorten noch änderbar sind. Danach steigen die Kosten einer Kollision nicht linear, sondern sprunghaft – Rebranding trifft Website, Beschilderung, Verpackung und Verträge gleichzeitig. Bei einer Ähnlichkeitskollision ist die Frage selten, ob man sie lösen kann, sondern wie teuer die Lösung wird. Verglichen damit ist die Recherche der kleinste Posten des gesamten Vorhabens.
Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.